Große Zuwendungen ab 2.000,- Euro behandeln wir als Zustiftungen. Natürlich können Sie auch kleinere Beträge zustiften. Sie fließen in den Kapitalstock der Stiftung, bleiben dort erhalten und helfen durch ihren Ertrag Jahr für Jahr.
Für Zustiftungen ab 5.000,- Euro verleiht der Paulz-Rat zusätzlich (jedes Jahr am Paulz-Sonntag) die Paulz-Plakette. Alle Träger der Paulz-Plakette werden auf einer Tafel in der St.-Paulus-Kirche namentlich geehrt (natürlich nur, wenn sie damit einverstanden sind).
Selbstverständlich erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung, die beim Finanzamt voll abzugsfähig ist. Dies gilt bei der Stiftung auch für sehr hohe Geldbeträge. Wir beraten Sie gerne.
Wenn Sie selbst überweisen, teilen Sie uns bitte Ihren Namen und Ihre Anschrift mit. Wir können sonst keine Zuwendungsbestätigung versenden. Überweisen Sie selbst, ohne uns Ihre Adresse zu nennen, wäre dies eine anonyme Zustiftung. Auch das ist möglich. Sie können dann aber ihre Zustiftung nicht steuerlich absetzen.
Auf Wunsch behandeln wir Ihre Zustiftung vertraulich.