Den Himmel öffnen... (Foto: St. Paulus Buxtehude)

Eine Zustiftung erhöht den Kapitalstock

Mit einer Zustiftung erhöhen Sie das Grundvermögen der Paulz-Stiftung. Ihr Geld wird zum Kapital der Stiftung auf die hohe Kante gelegt. Nur der Zins-Ertrag aus Ihrer Zustiftung wird dann für die Finanzierung der gemeinnützigen Tätigkeit der Stiftung verwendet. Damit dies gelingt, hat die Paulz-Stiftung ein grundsolides und doch auch innovatives Finanzmanagement. Ihre Zustiftung ist also nicht zum direkten Verbrauch bestimmt. Ihr Geld wirkt über die Zinsen über Generationen. Das ist das Besondere an einer Stiftung. Eine Spende dagegen könnte nur einmal verwendet werden.

Einfacher Weg

Die Zustiftung ist der einfachste Weg des Stiftens. Sie brauchen selbst keine Stiftung zu gründen und vertrauen sich einer bestehenden Stiftung an. Da Sie keine eigene Stiftung errichten, sondern die Paulz-Stiftung nutzen, entfallen so bei einer Zustiftung die behördliche Anerkennung, die Genehmigung sowie die Stiftungsverwaltung. Dies ist alles bereits durch die Paulz-Stiftung gegeben. Das macht eine Zustiftung so attraktiv: Wenig Aufwand – hohe Wirkung.

Allgemeine Zustiftung

Allgemeine, nicht zweckgebundene Zustiftungen, gehen in das allgemeine Stiftungsvermögen ein. Wohin die Erträge dieser Zustiftungen fließen, wird jährlich vom Paulz-Rat neu festgelegt.

Zweckgebundene Zustiftungen

Wenn Sie festlegen wollen, dass die Erträge Ihrer Zustiftung für bestimmte Projekte verwendet werden sollen, ist dies möglich. Ihre Zustiftung wird dann entsprechend vermerkt und der Paulz-Rat und der Vorstand der Paulz-Stiftung werden diese Zweckbindung sorgfältig beachten.

Zustiften zu Lebzeiten

Wurden früher Zustiftungen meist nach dem Tode vermacht, so hat sich dies in den letzten Jahrzehnten grundlegend gewandelt. Heute erfolgen die meisten Zustiftungen bereits zu Lebzeiten. Der Stifter kann dadurch stärker mitwirken, wie sein Geld eingesetzt wird. Auch steuerlich hat dies Vorteile. Wir von der Paulz-Stiftung freuen uns über aktive Zustifter. Gerne setzen wir uns mit Ihnen zusammen und gestalten Ihre Zustiftung so, dass Sie miterleben, wie Ihre Gabe für die Zukunft eingesetzt wird.

Steuerliche Absetzbarkeit

Seit dem „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ vom Sommer 2007 haben Zustifter bei den Steuervorteilen den gleichen Status wie Gründungsstifter. Das ist ein enormer Vorteil. Somit können Sie als Zustifter innerhalb von zehn Jahren bis zu 1 Million Euro steuerlich wirksam zustiften. Damit ist eine Zustiftung steuerlich besser gestellt als eine evtuelle Verschenkung an eine Organisation oder Angehörige. Denn Schenkungen werden, wenn sie bestimmte Freigrenzen überschritten haben, besteuert.

So einfach können Sie zu Lebzeiten zustiften:

  • Bei kleineren Summen stiften Sie einfach auf das Zustiftungskonto zu. Auf der verlinkten Seite können Sie auch direkt online Spenden (z. B. per Paypal).
  • Bei größeren Summen beraten Sie sich bitte vorher mit Ihrem Steuerberater. Suchen Sie gerne mit uns das Gespräch. Wir können zusammen eine Zustifgungsvereinbarung treffen. Danach erfolgt die Überweisung auf das Zustiftungskonto. Sie erhalten von uns die Zuwendungsbestätigung für Ihr Finanzamt.

Zustiften nach dem eigenen Tode

Natürlich ist der klassische Weg der Zustiftung über Testament bei der Paulz-Stiftung ebenso möglich. Ihr Testament ist Ihr schriftlicher Wille, in dem Sie selbst entscheiden, was nach dem Tod mit Ihrem Vermögen geschieht. Aus diesem Grunde raten wir zu einer guten Nachlassplanung. In Ihrem Testament können Sie dann der Paulz-Stiftung eine Geldsumme als Zustiftung zukommen lassen. Wichtig ist dabei aber, dass Sie deutlich schreiben, dass es sich um eine „Zustiftung“ handelt. Damit ist klar gestellt, dass Ihr Geld nicht einfach als Spende verbraucht, sondern wirklich langfristig angelegt wird.

Beratung

Es gibt viele Wege, über eine Zustiftung oder ein Testament der nächsten Generation Wertvolles anzuvertrauen. Wir als Paulz-Stiftung haben in Buxtehude noch viel vor und tragen Ihre Ideen gerne in die nächste Generation. Wenn Sie noch Fragen oder Wünsche haben, senden wir Ihnen gerne mehr Informationen rund um das Thema "Zustiften nach dem eigenen Tode" zu. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Sie können auch einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren.

Allgemeinde Informationen zu dem Thema von der Landeskirche Hannovers finden Sie hier.

Wenn Sie bereits beschlossen haben, die Paulz-Stiftung als Vermächtnisnehmer oder Erben in Ihr Testament aufzunehmen, dann freuen wir uns über eine entsprechende Mitteilung. Zwingend ist dies nicht.

Alle Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.